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Die angebotene Dienstleistung im Bereich der Buchhaltung beschränkt sich
ausschließlich auf rein mechanische Arbeitsgänge gem. § 6 Nr.3 StBerG und
auf das Buchen laufender Geschäftsvorfälle einschließlich das Kontieren,
der laufenden Lohnabrechungen sowie das Fertigen von Lohnsteueranmeldungen
gem. § 6 Nr. 4 StBerG. Es findet keine Steuerberatung statt. |